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Erhalt und Förderung von Kleingartenanlagen – gut für eine grüne und erholsame Stadt

Kleingartenrecht

In Berlin bestehen gegenwärtig 932 Kleingartenanlagen mit 74 100 Kleingärten. Sie nehmen etwa 3,5 Prozent der gesamten Stadtfläche ein. Berlin ist also eine grüne Stadt. Denn die Gärten bieten nicht nur Freude und Tätigkeitsfeld für die Kleingärtner – vor allem Familien mit Kindern, ältere Menschen und Geringverdienende –, sondern auch Augenfreude. Sie sind Erholungsorte für alle Bewohner und Gäste. Das ist ein Pfund, mit dem die Stadt wuchern kann und muss, weil es sich eben nicht nur um einen »eingeschränkten Nutzerkreis« handelt.

Drei Viertel der Kleingartenfläche befinden sich im Eigentum der Stadt. Für die Verwaltung sind die Bezirksämter verantwortlich. Da sind Begehrlichkeiten, den Grund und Boden betreffend, entstanden. Denn durch den Verkauf für die Bebauung mit teuren Wohnhäusern oder Gewerbeimmobilien soll Geld in das Stadtsäckel kommen. Manche Kleingartenanlage ist schon oder wird von Räumung betroffen. Da wuchert...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/203523.erhalt-und-foerderung-von-kleingartenanlagen-n-gut-fuer-eine-gruene-und-erholsame-stadt.html

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