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Großeltern betreuen nach Tod der Mutter den Enkel

Sorgerecht

Das Sorgerecht für den nichtehelich geborenen Sohn hatte die Mutter allein ausgeübt. Der Vater des Kindes war zwei Jahre im Gefängnis, traf den Jungen danach ein paar Mal, aber nicht regelmäßig. Im Februar 2008 starb die Mutter. Ihre Eltern nahmen das Kind zu sich. Vergeblich beantragten sie die Vormundschaft.

Stattdessen übertrug das Amtsgericht dem Vater das Sorgerecht, allerdings sehr eingeschränkt. Die Großmutter sollte die Vermögenssorge übernehmen, als Ergänzungspfleger sollte sich die »Katholische Jugendfürsorge« um die gesundheitlichen und schulischen Belange des Jungen kümmern. Gegen diesen Beschluss legte die Großmutter Beschwerde ein, die allerdings schon aus formellen Gründen beim Bundesg...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/203527.grosseltern-betreuen-nach-tod-der-mutter-den-enkel.html

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