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BGH erhöht Arbeitsdruck auf Alleinerziehende
Richter schränken Unterhaltsanspruch ein
Karlsruhe (dpa/ND). Alleinerziehende Geschiedene müssen nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in der Regel Vollzeit arbeiten, sobald das Kind drei Jahre alt ist. Ein Anspruch auf Unterhalt vom Ex-Partner bestehe nur, wenn der betreuende Elternteil aufgrund konkreter Umstände nicht in vollem Umfang arbeiten könne. Auch die Betreuung eines Grundschulkindes stehe einer Vollzeittätigkei...
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