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Atomare Doppeldeutigkeit

Gastkolumne von Lucas Wirl

»Angenommen, es gibt US-Atomwaffen in Büchel.« Unter dieser Prämisse wurde am 14. Juli – gut drei Wochen vor dem 66. Jahrestag der Atomabwürfe auf Hiroshima und Nagasaki – eine Klage gegen die Bundesregierung eingereicht, die den Abzug der rund 20 Atomwaffen aus Deutschland juristisch einfordert. Die Klage wurde eine Woche später abgewiesen, mit der Begründung die Klägerin besitze kein Recht, gege...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/203823.atomare-doppeldeutigkeit.html

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