Buchstabenurteil

Kommentar von Silvia Ottow

Die von der Deutschen Angestellten Krankenkasse (DAK) im Februar 2010 erhobenen Zusatzbeiträge von acht Euro pro Nase müssen nicht gezahlt werden, nicht zwischen Februar und November 2010. Zu dieser schönen Nachricht verhalf uns gestern das Berliner Sozialgericht. Die Begründung dürften allerdings nicht nur die DAK-Versicherten mit einem lachenden und einem weinenden Auge zur Kenn...


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