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Beschreibung

Bauleistung

Die Bauleistungsbeschreibung erhält im Rahmen eines Bauvertrages vom Gesetzgeber eine herausragende Stellung. Ihre Funktion ist in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ausführlich beschrieben. In § 7 Abschn. 1 heißt es: »Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/204561.beschreibung.html

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