Werbung

Beschreibung

Bauleistung

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Bauleistungsbeschreibung erhält im Rahmen eines Bauvertrages vom Gesetzgeber eine herausragende Stellung. Ihre Funktion ist in der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) ausführlich beschrieben. In § 7 Abschn. 1 heißt es: »Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Bewerber die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können.« Bauherren sollten darauf achten, dass die Baulesitungen so detailliert wie möglich beschrieben werden – vom Firmennamen bis zu einzelnen Produktnummern.

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser*innen und Autor*innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -