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Nebenkosten gehören dazu
Mietminderung
Nach einem Urteil des BGH vom 13. April 2011 (Az. VIII ZR 223/10) wird erneut bestätigt, dass Mieter bei einer Mietminderung den Gesamtmietbetrag mindern können, also die Grundmiete, einschließlich aller Nebenkosten (Betriebskosten). Bei den Betriebskosten kann also der gleiche Prozentsatz gemindert werden wie bei der Grundmiete. Der Umfang einer Minderung richtet sich immer danach, inwieweit d...
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