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Abmahnung hat nun auch Dokumentationsfunktion

Arbeitsrecht

Die Abmahnung stellt eine grundsätzliche Voraussetzung für verhaltensbedingte Kündigungen dar. Entbehrlich ist sie nur selten bei schweren Pflichtverstößen. Nach dem bisherigen Verständnis hatte sie zwei Funktionen: die Hinweisfunktion und die Warnfunktion. Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) der Abmahnung in der »Emmely«-Entscheidung (BAG-Urteil vom 10. Juni 2010, Az. 2 AZR 541/09) eine...

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