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Wer in der Firma trinkt ...
Unfallversicherung
Wer in der Firma Alkohol trinkt, sich dann hinters Steuer setzt und auf dem Nachhauseweg einen Unfall verursacht, kann den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz für Arbeitnehmer verlieren. Nach einem Urteil des Landessozialgerichts Darmstadt erhält deshalb die Familie eines ums Leben gekommenen 30-Jährigen keine Hinterbliebenenrente. Der Mann hatte zum Zeitpunkt des Unfalls im September 2007 a...
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