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Gericht rügt Berechnung der »angemessenen« Wohnkosten bei Hartz IV

Die durchschnittlichen Mietzahlungen von Hartz-IV-Beziehern in einer Region sagen noch nichts über die vom Jobcenter zu zahlenden angemessenen Unterkunftskosten aus. Bemisst ein Jobcenter die angemessenen Unterkunftskosten nach solchen Durchschnittswerten, ist dies unzulässig, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in einem am Dienstag in Kassel verkündeten Urteil.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205057.gericht-ruegt-berechnung-der-angemessenen-wohnkosten-bei-hartz-iv.html

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