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Einsicht in die Originale

Abrechnungen

Mieter haben grundsätzlich das Recht zur Einsichtnahme in Originalunterlagen der Betriebskostenabrechnungen.

Doch wie kann dieses Recht wahrgenommen werden, wenn der Vermieter seinen Sitz weitab in einer anderen Stadt hat? Hierzu fällte das Landgericht Freiburg eine Entscheidung: Einem Mieter, der die Originalrechnungen einsehen wollte, wurde angeboten, ihm Fotokopien der Unterlagen zu schicken oder die Originale in der 400 Kilometer entfernten Stadt selbst einzusehen. Das sah der Mieter nicht ein. Mi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205073.einsicht-in-die-originale.html

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