Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Anspruch auf Vorjahresurlaub

BAG-Urteil

Wer Urlaubsansprüche aus Vorjahren retten will, muss sie rechtzeitig beim Arbeitgeber geltend machen. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt wies am 9. August 2011 zwei Klagen ab, bei denen lange krankgeschriebene Beschäftigte solche Ansprüche zu spät angemeldet hatten (Az. 9 AZR 352/10 und 9 AZR 425/10).

In einem Fall hatte der Mitarbeiter eines Aachener Unternehmens nach dreieinhalb Jahren Krankschreibung im zweiten Halbjahr 2008 zwar noch seinen Jahresurlaub für das Jahr genommen. Die Urlaubsansprüche für die drei Kalenderjahre davor machte er aber erst 2009 geltend. Sie seien jedoch mit Jahresende 2008 »untergegangen«, entschieden die Richter. 2008 wäre für den Mann noch rechtzeitig gewesen. ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205077.anspruch-auf-vorjahresurlaub.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.