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Familienfreundlich
Kommentar von Jörg Meyer
Wenn jemand in eine mehrjährige Elternzeit geht, kann er oder sie nicht damit rechnen, bei anschließender Erwerbslosigkeit nach dem letzten vollen Gehalt Arbeitslosengeld zu erhalten. Stattdessen wird ein »fiktives Gehalt« errechnet, auf dessen Basis dann das Arbeitslosengeld gezahlt wird. Das gilt, wenn der oder die Betroffene in den zwei Jahren vor der Erwerbslosigkeit weniger als 150 Tage Gehal...
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