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Haftpflicht für Hunde in Thüringen

Ab 1. September

Für Hund und Herrchen gilt ab 1. September 2011 in Thüringen eine neue Pflicht: die Haftpflichtversicherung für Hunde. Darauf weist die Verbraucherzentrale Thüringen hin.

Wer künftig keine Geldbuße riskieren wolle, sei gut beraten, sich den Versicherungsschutz rasch zuzulegen, so Günter Pfaff von der Verbraucherzentrale Thüringen. Die gesetzlich festgelegte Mindestversicherungssumme beträgt 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sachschäden. Die Verbraucherzentrale rät zu einer Versicherungssumme von pauschal mindestens drei Millionen Euro für Person...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205601.haftpflicht-fuer-hunde-in-thueringen.html

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