Haftpflicht für Hunde in Thüringen
Ab 1. September
Wer künftig keine Geldbuße riskieren wolle, sei gut beraten, sich den Versicherungsschutz rasch zuzulegen, so Günter Pfaff von der Verbraucherzentrale Thüringen. Die gesetzlich festgelegte Mindestversicherungssumme beträgt 500 000 Euro für Personenschäden und 250 000 Euro für Sachschäden. Die Verbraucherzentrale rät zu einer Versicherungssumme von pauschal mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden.
Die neue Versicherungspflicht gilt für alle Hunde, unabhängig von der Rasse. Durch die Hunde-Haftpflichtversicherung soll gewährleistet werden, dass Geschädigte künftig besser geschützt sind. Gleichzeitig soll für den Hundehalter das finanzielle Risiko, das mit möglichen Schadenersatzforderungen einhergeht, minimiert werden.
Den Abschluss der Haftpflichtversicherung hat der Hundehalter innerhalb von sechs Monaten unter Vorlage der entsprechenden Nachweise bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Zuständige Behörde nach diesem Gesetz ist die Gemeinde, die Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllende Gemeinde jeweils im übertragenen Wirkungskreis, in der der Halter des Tieres wohnt.
Je nach Hunderasse und Leistungsumfang unterscheiden sich die Versicherungsprämien erheblich. So verlangen zum Beispiel manche Versicherer für bestimmte Rassen einen Aufpreis. Während in fast allen Tarifen sogenannte Deckschäden in der Regel mitversichert sind, erfassen nicht alle Policen den Schutz bei Mietsachschäden. Dem Hundehalter kann das teuer zu stehen kommen.
Auch bei einer Hunde-Haftpflicht lohnt sich deshalb mit Blick auf die zu zahlenden Beiträge und Leistungen ein Versicherungsvergleich.
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