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Vater muss Auslandssemester des Sohnes finanzieren

Urteile: Ausbildungsunterhalt und Kindergeld

Als der Arztsohn 23 Jahre alt war, begann er Sinologie zu studieren. Zwei Auslandssemester verbrachte er an der Uni Shanghai. Nach der Rückkehr wechselte er das zweite Hauptfach auf Computerlinguistik. Er strebt den Bachelor-Abschluss in diesem Fach an und anschließend das Masterstudium. Damit würde die Regelstudienzeit überschritten.

Sein Vater, der eine Arztpraxis leitet, verlangte daraufhin vom Familiengericht, den Unterhaltsanspruch des Sohnes auf die Regelstudienzeit zu befristen. Das Familiengericht lehnte dies ebenso ab wie das Oberlandesgericht Karlsruhe. Kinder müssten ihre Ausbildung mit Fleiß und Zielstrebigkeit betreiben. Das laufe aber bei einem Studium nicht automatisch auf die Regelstudienzeit hinaus. Meistens wü...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205605.vater-muss-auslandssemester-des-sohnes-finanzieren.html

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