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Dauerhaft kein Grund für Mieterhöhungen

Modernisierung durch den Mieter

Ein Mieter hatte schon bei Abschluss des Mietvertrages mit dem Vermieter einvernehmlich geklärt, dass er auf eigene Kosten eine Gasetagenheizung und ein Bad einbauen werde.

Als Jahre später eine Mieterhöhung nach dem Hamburger Mietspiegel gefordert wurde, verwies der Vermieter auf die Ausstattungsmerkmale »mit Sammelheizung und Bad«. Als der Mieter die Zustimmung verweigerte, klagte der Vermieter beim Amtsgericht. Auch die Berufung des Mieters beim Landgericht brachte ihm keinen Erfolg. Er sollte die Mieterhöhung anerkennen. Jetzt verlangte der Mieter eine Revision d...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/205611.dauerhaft-kein-grund-fuer-mieterhoehungen.html

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