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Betriebskosten dürfen nicht überhöht werden
Sonderrisikoversicherung
Der Vermieter forderte vom Mieter eine Kostenumlage für eine sogenannte Sonderrisikoversicherung. Der Mieter lehnte das ab.
Mit Recht entschied das Kammergericht in Berlin, auch wenn im Mietvertrag vereinbart worden sei, dass der Vermieter »gegebenenfalls« eine solche Versicherung abschließen und die Kosten auf die Mieter umlegen könne. Die Vertragsklausel sei unklar und deshalb unwirksam, erklärte das Gericht. Im Mietvertrag müssten die Betriebskosten (auch als Nebenkosten bezeichnet) eindeutig bezeichnet werden, dami...
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