Artikel per E-Mail empfehlen

Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.

Betriebskosten dürfen nicht überhöht werden

Sonderrisikoversicherung

Der Vermieter forderte vom Mieter eine Kostenumlage für eine sogenannte Sonderrisikoversicherung. Der Mieter lehnte das ab.

Mit Recht entschied das Kammergericht in Berlin, auch wenn im Mietvertrag vereinbart worden sei, dass der Vermieter »gegebenenfalls« eine solche Versicherung abschließen und die Kosten auf die Mieter umlegen könne. Die Vertragsklausel sei unklar und deshalb unwirksam, erklärte das Gericht. Im Mietvertrag müssten die Betriebskosten (auch als Nebenkosten bezeichnet) eindeutig bezeichnet werden, dami...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/206119.betriebskosten-duerfen-nicht-ueberhoeht-werden.html

Nachricht

Empfänger

Absender

Nutzungsbedingungen*

Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.