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Nur an gesetzlichen Feiertagen

Feiertagszuschlag

Sieht ein Tarifvertrag Zuschläge für Feiertagsarbeit vor, so wird dieser Zuschlag regelmäßig nur für die Arbeit an gesetzlichen Feiertagen ausgelöst.

Auf ein dementsprechendes aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 17. August 2011 (Az 10 AZR 347/10) verweist der Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VdAA). Der Kläger ist als Anlagenfahrer/Monteur im Schichtdienst für die Beklagte in Sachsen-Anhalt tätig. Auf das Arbeitsverhältnis findet der Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) Anwendung. Nach § 10 Abs. 1 Buchst. d TV-V er...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/206121.nur-an-gesetzlichen-feiertagen.html

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