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Beweislastumkehr schon beim einfachen Behandlungsfehler

Gesundheitswesen

Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bei einem behaupteten Behandlungsfehler scheitert oftmals daran, dass der Nachweis des Ursachenzusammenhanges zwischen Behandlungsfehler und dem tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden nicht gelingt. Im Normalfall nämlich obliegt dem Patienten die Beweislast, wenngleich er sich diesbezüglich in der schwächeren Position befindet.

Der 6. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2011 (Az. VI ZR 87/10) nunmehr klargestellt, dass bereits bei einem einfachen Befunderhebungsfehler eine Beweislastumkehr für die Frage des Ursachenzusammenhangs mit dem tatsächlich eingetretenen Gesundheitsschaden auch dann in Betracht kommt, wenn sich bei der gebotenen Abklärung der Symptome mit hinreichender W...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/206127.beweislastumkehr-schon-beim-einfachen-behandlungsfehler.html

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