Karlsruhe lehnt NPD-Eilantrag ab

(ND-Kröger). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag der rechtsextremen NPD gegen den RBB abgewiesen. Es bleibt also dabei, dass der Lokalsender den Wahlwerbespot der Nazis zu den Abgeordnetenhauswahlen nicht senden muss. Das höchste Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass im bisherigen Verfahren keine Grundrechte der NPD verletzt worden seien, hieß es in einer Erklärung. Zwei Gerichtsinstanzen hatten den Fernseh-Spot zuvor als »volksverhetzend« eingeschätzt. Sie waren damit der Beurteilung des Senders gefolgt, der eine Ausstrahlung aus diesem Grund verweigert hatte.

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