Karlsruhe lehnt NPD-Eilantrag ab

  • Lesedauer: 1 Min.

(ND-Kröger). Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat einen Eilantrag der rechtsextremen NPD gegen den RBB abgewiesen. Es bleibt also dabei, dass der Lokalsender den Wahlwerbespot der Nazis zu den Abgeordnetenhauswahlen nicht senden muss. Das höchste Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass im bisherigen Verfahren keine Grundrechte der NPD verletzt worden seien, hieß es in einer Erklärung. Zwei Gerichtsinstanzen hatten den Fernseh-Spot zuvor als »volksverhetzend« eingeschätzt. Sie waren damit der Beurteilung des Senders gefolgt, der eine Ausstrahlung aus diesem Grund verweigert hatte.

Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.

Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen

Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.