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Erst ab 13 Jahren erlaubt

Nebenjob

Ein schickes Handy, die teure Designerjeans, ein eigenes Moped: Viele Schüler bessern ihr Taschengeld mit einem Job neben der Schule oder in den Ferien auf. Aber nicht alle Arbeiten sind erlaubt.

»Das Jugendarbeitsschutzgesetz regelt, wann, wie lange und was Kinder und Jugendliche arbeiten dürfen«, sagt Saskia Wehrmann, Rechtsexpertin beim Infocenter der R+V Versicherung. Deshalb der Tipp für Eltern schulpflichtiger Kinder: Darauf achten, dass der Nebenjob die gesetzlichen Bestimmungen einhält und die Schule nicht zu kurz kommt. Grundsätzlich ist Jobben erst ab 13 Jahren erlaubt. Bis 14...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/206653.erst-ab-jahren-erlaubt.html

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