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Wenn der Arbeitnehmer nach den AGB unangemessen benachteiligt wird
BAG-Urteil zur Arbeitszeitregelung
Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen können den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen, wenn sie nicht klar und verständlich sind (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB). Unter den in § 9 TzBfG genannten Voraussetzungen hat ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Verlängerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit.
Auf eine entsprechende Mitteilung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zum Urteil vom 21. Juni 2011 (Az. 9 AZR 236/10) verweist der Fachanwalt für Arbeitsrecht Fenimore von Bredow vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VdAA). Die Beklagte, ein Unternehmen des Wach- und Sicherheitsgewerbes, beschäftigte den Kläger als Flugsicherungskraft am Flughafen Köln/Bonn. Der Formulararbeitsvertrag der Pa...
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