Altersstarrsinn

Kommentar von Jörg Meyer

  • Lesedauer: 1 Min.

Die Bevölkerung Europas wird älter, daran besteht kein Zweifel. Nun schlägt sich der Wandel in der Alters- und damit auch der Beschäftigtenstruktur in einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EUGH) nieder: Geklagt hatten Lufthansapiloten gegen ihren Tarifvertrag, weil der festhält, dass sie mit 60 Jahren aus Sicherheitsgründen den Steuerknüppel aus der Hand geben müssen. Ihr Vorwurf: Diskriminierung aufgrund des Alters. Die Richterinnen und Richter gaben ihnen Recht. Wie aber dieses Urteil bewerten? Fakt ist: Es gibt die altersbedingte Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt. Wer 50+ ist, findet schwerer einen neuen Job als jemand jüngeres. Darum begrüßte die im Bundesfamilienministerium angesiedelte Antidiskriminierungsbeauftragte, Christine Lüders, die übrigens früher Vorstandsreferentin bei Lufthansa war, das Urteil – und will Altersgrenzen in allen Tarifverträgen »kritisch prüfen«. Was aber bedeutet das Urteil beispielsweise für den Kampf gegen die Erhöhung des Rentenalters, die von der Bundesregierung derzeit für ganz Europa propagiert wird? Das Urteil des EUGH ist auch ein politisch motiviertes. Dass damit über kurz oder lang der Lufthansa-Tarifvertrag für alle 4200 Piloten unter Druck geraten dürfte – wie auch Altersteilzeit- bzw. -übergangsregelungen in anderen Branchen, ist keine schwierige Prognose.

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