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Balkonanbau nur mit Zustimmung

Wohnungseigentum 1

Wollen einzelne Wohnungseigentümer Balkone an ihre Wohnungen anbauen, müssen in der Regel alle Miteigentümer zustimmen. Denn der Anbau einzelner Balkone verändert meist das äußere Erscheinungsbild der Wohnanlage und gilt daher als bauliche Veränderung.

Gibt es in der Wohnanlage bereits Wohnungen mit Balkonen, kann der Anbau eines weiteren Balkons als Modernisierung eingestuft und mit der doppelt qualifizierten Mehrheit beschlossen werden. Das heißt: Mindestens drei Viertel aller stimmberechtigten Wohnungseigentümer, die zusammen mehr als der Hälfte aller Miteigentumsanteile besitzen, müssen mit dem Balkonanbau einverstanden sein. Die Teilungs...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/207183.balkonanbau-nur-mit-zustimmung.html

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