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Obazda vorerst ungeschützt

Käsemix muss nicht in Bayern hergestellt sein

München (dpa/ND). Die bayerische Käsespezialität Obazda darf vorerst weiter auch außerhalb Bayerns hergestellt werden. Das Bundespatentgericht in München verwies den Streit um den Käsemix am Donnerstag an das Deutsche Patent- und Markenamt zurück, das diesen 2009 als geografische Angabe geschützt hatte. Nun muss das Amt neu prüfen. Die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft hatte den Sc...

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