Obazda vorerst ungeschützt

Käsemix muss nicht in Bayern hergestellt sein

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München (dpa/ND). Die bayerische Käsespezialität Obazda darf vorerst weiter auch außerhalb Bayerns hergestellt werden. Das Bundespatentgericht in München verwies den Streit um den Käsemix am Donnerstag an das Deutsche Patent- und Markenamt zurück, das diesen 2009 als geografische Angabe geschützt hatte. Nun muss das Amt neu prüfen. Die Landesvereinigung der Bayerischen Milchwirtschaft hatte den Schutz beantragt. Dagegen hatte eine Firma aus Leutkirch im Allgäu in Baden-Württemberg – knapp jenseits der bayerischen Grenze – Beschwerde eingelegt. Der Vorsitzende Richter stellte jedoch klar, dass er den Käsemix durchaus für ein bayerisches Produkt und als solches für schützenswert hält.

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