Orgelkonzert

Lärmbelästigung

  • Lesedauer: 1 Min.

Eine Nachbarin des Doms zu Verden klagte gegen die Kirchenmusik, die von der Domorgel kam. Die Kommune müsse dafür sorgen, dass außerhalb des Gottesdienstes keine wahrnehmbare Musik mehr gespielt werde. Das Oberlandesgericht Celle wies das Ansinnen zurück (Az. 4 U 199/09). Nach Messungen eines Sachverständigen vor Ort würden die maßgeblichen Immissionswerte eingehalten. Die Lärmbelästigung halte sich in Grenzen. Hier zählten auch die Belange der Allgemeinheit. Deren Interesse an der Pflege der Kirchenmusik und der Ausbildung von Organisten müsse zum Tragen kommen – und dazu gehöre auch das Üben, so die Richter.

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