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Beerdigung

Sozialhilfe

Arbeitslose müssen sich nicht mit einer 08/15-Beerdigung zufriedengeben: Die Sozialhilfeträger dürfen die Übernahme von Bestattungskosten für die Angehörigen von Hartz-IV-Empfängern nicht pauschal begrenzen. So das Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B8 SO 2010 R). Die Kostenträger müssten die Rechnungen im Detail auf ihre Angemessenheit überprüfen. Es reiche nicht aus, die Kosten »nach Maßgab...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/207724.beerdigung.html

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