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Saar-Wahl 2009 gültig

Verfassungsgericht weist Beschwerden zurück

Saarbrücken (dpa/nd). Die saarländische Landtagswahl muss nicht wiederholt werden. Der Verfassungsgerichtshof in Saarbrücken bestätigte am Donnerstagabend die Gültigkeit des Urnengangs von 2009. Nach Auffassung des höchsten Gerichts im Saarland gab es damals keine so gravierenden Fehler, dass eine Neuwahl nötig wird. Bei der Landtagswahl 2009 hatte die CDU 19 Mandate errungen, die SPD 13, die LINK...

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