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Ein 50-Euro-Gutschein und seine Folgen
Vorsitzende des Hauptpersonalrates wegen Vorteilsnahme verurteilt
Das Amtsgericht Tiergarten begab sich gestern auf die Spur eines 50-Euro-Gutscheines der Marke Douglas. Abgeschickt wurde er von einer Büroartikel-Firma in Essen im Oktober 2008, eingelöst am 3. Januar 2009 in einem Einkaufszentrum am Bahnhof Köpenick. Was dazwischen liegt, blieb im Dunkeln. Empfängerin des Gutscheins soll die damalige Leiterin der Zentralbibliothek von Marzahn-Hellersdorf, Benita...
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