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Zufahrt auf kommunalem Grund

Grundstückskauf

Herr S. kaufte 2001 ein Haus mit 1300 Quadratmeter Grundstück für 700 000 Mark. Der Verkäufer T. verschwieg, dass ein Teil der Zufahrt der Stadt gehörte.

1976 war das Haus gebaut worden, seither duldete die Kommune, dass T. diese 36 Quadratmeter nutzte. 2005 erhielt Herr S. Post von der Stadt: Im Zuge einer Erschließungsmaßnahme müsse sie die Zufahrt vorübergehend schließen, teilte sie mit. Nach den Arbeiten könne er für die Fläche ein Geh- und Fahrtrecht erhalten.Daraufhin forderte Herr S. 17 000 Euro Schadenersatz vom Verkäufer, der ihm arg...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/208169.zufahrt-auf-kommunalem-grund.html

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