Gesetze laufen der Realität hinterher

LINKE will Urheberrechtsgesetzgebung auf die Höhe der digitalen Verhältnisse heben

  • Tom Mustroph
  • Lesedauer: 3 Min.
Kaum entern die Piraten das Berliner Abgeordnetenhaus, da kann die bei den Wahlen gerade abgewatschte LINKE auf dem Mutterschiff der hiesigen parlamentarischen Demokratie fröhlich sagen: Wir sind schon da! Denn zum Themenkomplex Freiheit, Gerechtigkeit und Transparenz in den digitalen Welten, der den Treibsatz für die Piratenpartei darstellt, bereitet die Bundestagsfraktion der LINKEN einen Antrag auf Gesetzesänderung vor. Sie will die Urheberrechtsgesetzgebung auf die Höhe der digitalen Verhältnisse heben.

Um den Rahmen dafür auszuloten, lud sie am Montag Experten aus Buch- und Bibliotheksbranche, Journalismus, bildender Kunst, Film und Musik zu einem Fachgespräch ein - und erfuhr dabei viel Zustimmung. Denn zumindest in der Ist-Analyse sind sich alle einig. Die Gesetze laufen der Realität hinterher. Sie können das Bedürfnis der Nutzer auf freien Verkehr von Informationen mit dem Interesse der Schöpfer, von ihren Kreationen auch leben zu können, nicht in Einklang bringen. Sie erschweren es den Verwerterorganisationen der analogen Welt - Verlage, Bibliotheken, Musikvertriebe, Filmverleih - ihre Geschäftsmodelle dem digitalen Raum anzupassen. Und sie vermögen es nicht oder nur unzureichend, den Megaplattformen des Internets wie Google, Facebook und Twitter jenen Mindestschutz von geistigem Eigentum sowie Persönlichkeitsrechten abzuringen, der in der alten Welt kultureller und juristisch abgesicherter Standard war.

Als erschwerend kommt hinzu, dass die klassische Trennung von privat und öffentlich nicht mehr aufrechtzuerhalten ist.

Matthias Spielkamp, Journalist und Projektleiter des Informationsportals iRights, machte auf diese Problematik mit dem Beispiel eines Facebooknutzers deutlich, der auf seinem »privaten« Bereich einen Film eines anderen Urhebers lädt - und ihn damit einem Millionenpublikum zugänglich macht. Privatraum und öffentliche Sphäre verschmelzen. Urheberrecht ist verletzt. Die Verletzung wird in den seltensten Fällen geahndet.

Und auch kommerzielle und gemeinnützige Verwertung lassen sich nicht sauber trennen. Wenn jemand bei Youtube ein Video hochlade, dann mag er zwar selber nichts daran verdienen, die Plattform selbst behält sich jedoch das Recht auf weitere Verwertungen vor, meinte Spielkamp.

Im Wissenschaftsbereich führt diese Verwirrung zu juristischen Blockaden, wie das jüngste Urteil über einen digitalen Semesterapparat für Studierende der Fernuni Hagen belegt. Die Richter erlaubten der Universität lediglich, ihren Seminarteilnehmern aus einem Fachbuch für Psychologie zehn Prozent der Seiten digital zur Verfügung zu stellen. Die dürfen nur am Bildschirm angeguckt oder ausgedruckt, aber nicht auf den Computer heruntergeladen werden. Digitales Arbeiten ist damit so gut wie unmöglich. »Bereits zwei andere, vom Gesetzgeber vorgesehene Möglichkeiten - die digitalen Leseplätze und der Kopienversand - sind durch ähnliche Urteile tot«, klagte Arne Upmeier, Bibliothekar der TU Ilmenau und Leiter der Rechtskommission des Deutschen Bibliotheksverbands.

Scheint für den Wissenschaftsbereich eine Lösung noch halbwegs problemlos möglich - neben der Publikation in einem Fachverlag, der für die Reputation der Wissenschaftler vorteilhaft ist, sollte dem Autor das Recht vorbehalten bleiben, seine Aufsätze digital auf Universitätsservern zur publizieren - so ist die Situation in der freien digitalen Wildbahn der Künstler und Autoren, Musiker und Filmemacher deutlich schwieriger.

»Wir müssen den Wert der Kreativität schützen«, forderte der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrats, Olaf Zimmermann, - und erntete viel Beifall. Doch wie ist dieser Schutz zu bewerkstelligen? »Kontrollieren kann man das Internet nicht. Man sollte es auch gar nicht erst versuchen, denn es ist ein Ausdruck des Freiheitsdrangs der Menschen«, meinte der Musikproduzent und frühere Deutschlandchef der Universal Music Group, Tim Renner. Er gab zu bedenken, dass Nutzer ja auch bereit sind, für Inhalte zu zahlen, wenn ihnen der Zugang komfortabel gemacht wird.

In einem dreifach differenzierten Urheberrecht - dem Urheberpersönlichkeitsrecht, das es einem Urheber ermöglicht, sich gegen die Entstellung seines Werks zu wehren, einem Vergütungsrecht, das die Urheber angemessen an der Verwertung ihres Werks durch andere beteiligt, und einem Nutzerrecht, das ungehinderten Zugang zu Wissens- und Kulturgütern, die Kommunikation darüber und die Teilhabe an Netzwerken gewährleistet - möchte die Linke die digitale Zukunft in einen rechtssicheren Raum überführen. Das Bedürfnis danach ist weit verbreitet.

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