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An-/Abfahrt zählen

Handwerkerlohn

? Dem Handwerker steht auch Entgelt für Fahrtzeiten zu. Bei Werkleistungen, die in einer oder weniger Stunden zu erledigen seien (z.B. Glaser, Rohrreinigung, Heizungswartung), sei es üblich, dass der Unternehmer An- und Abfahrtskosten berechne. Er müsse den Arbeitnehmern in der Zeit, in der sie unterwegs sind, schließlich auch Lohn zahlen, betonte das Amtsgericht Stadthagen in einem Urteil (Az. 41...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209187.an-abfahrt-zaehlen.html

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