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Falschangabe rechtfertigt fristlose Kündigung

Parkplatzsuche

Suchen Arbeitnehmer vor Arbeitsbeginn auf dem Betriebsgelände nach einem Parkplatz für ihr Auto, stellt dies keine Arbeitszeit dar. Ihnen droht sogar eine fristlose Kündigung, wenn sie die Suche als Arbeitszeit bei ihrem Chef angeben, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt mit Urteil vom 9. Juni 2011 (Az. 2 AZR 381/10).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209195.falschangabe-rechtfertigt-fristlose-kuendigung.html

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