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Rechtsfrage: Elternzeit nachträglich verlängerbar
Arbeitgeber dürfen den Wunsch nach einer nachträglichen Verlängerung der Elternzeit nicht einfach ignorieren. Vielmehr müssten die einzelnen Gründe dafür und dagegen abgewogen werden, urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt und gab damit der Klage einer Arbeitnehmerin im Wesentlichen recht (AZ: 10 Sa 59/09). Die Frau hatte mit ihrem Arbeitgeber zur Geburt ihres fünften Kindes im Januar 2...
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