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OUT OF SPACE: Kredit für GEZ-Gebühr

Kein eigenes Einkommen - das ist kein Befreiungsgrund, so urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Eine Studentin aus Gießen muss nun zahlen. Der Hessische Rundfunk wollte von der Studentin Rundfunkgebühr haben, da diese über einen internetfähigen Computer verfügte. Sie klagte dagegen, da sie kein eigenes Einkommen habe und ihr Studium über einen Studienkredit finanziere. Die Leipziger Ri...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209451.out-of-space-kredit-fuer-gez-gebuehr.html

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