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Autofahrer haften beim Unfall mit Rettungsfahrzeug

Verkehrsrecht

Bei einem Unfall mit Polizei-, Feuerwehr- und Rettungswagen ziehen andere Verkehrsteilnehmer bei der Haftung den Kürzeren.

Nach einem am 5. Oktober 2011 bekannt gewordenen Urteil des Landgerichts Saarbrücken (Az. 13 S 61/11) haben die Blaulicht-Fahrzeuge weitgehende Sonderrechte. Denn sie dürfen nach dem Richterspruch darauf vertrauen, dass ihnen die übrigen Verkehrsteilnehmer freie Bahn schaffen. Daher haften nach Ansicht des Landgerichts bei einer Kollision mit einem solchen Fahrzeug grundsätzlich die anderen Autofa...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209681.autofahrer-haften-beim-unfall-mit-rettungsfahrzeug.html

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