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Geklärte Identität nötig

Einbürgerung

Ausländer können sich nur mit einer geklärten Identität einbürgern lassen. Deutsche Behörden und Gerichte müssen unter Umständen auch selbst tätig werden, um die genaue Identität zu ermitteln, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am 1. September 2011 in Leipzig (Az. 5 C 27.10).

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209687.geklaerte-identitaet-noetig.html

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