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Kein Zuschlag

Vermieter dürfen bei Vorauszahlungen für Betriebskosten keinen sogenannten Sicherheitszuschlag verlangen, mit dem sie sich für mögliche Kostensteigerungen absichern wollen. Eine Änderung der Vorauszahlungen sei nur dann angemessen, wenn die voraussichtlich tatsächlich entstehenden Kosten im laufenden Abrechnungsjahr dabei berücksichtigt sind. Grundlage für die Anpassung der Vorauszahlungen sei die...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209694.kein-zuschlag.html

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