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Merkmale der Einordnung

Ortsüblichkeit der Miete

Als der Vermieter eine Mieterhöhung von 618 auf 741 Euro netto forderte, was 4,95 Euro je Quadratmeter entsprach, weigerte sich der Mieter, weil dies für vergleichbare Wohnungen nicht ortsüblich sei. Daraufhin wurde der Mieter auf Zustimmung verklagt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209695.merkmale-der-einordnung.html

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