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Nach Klage nur 27 Urlaubstage

Urlaubsanspruch

Im Ratgeber vom 5. Oktober hatten wir an dieser Stelle über den Urlaubsanspruch von Teilzeitbeschäftigten informiert. Wie viel Urlaub Teilzeitkräften zusteht, hängt davon ab, an wie vielen Werktagen sie arbeiten. Dementsprechend ist der Anspruch auf den Jahresurlaub anteilig zu errechnen. Das bestätigte auch ein Urteil des Arbeitsgerichts Marburg vom 19. Juli 2011 (Az. 2 Ca 165/10). Im konkrete...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/209701.nach-klage-nur-urlaubstage.html

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