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Wer überschuldet ist, sollte bis zum Jahresende ein P-Konto beantragen

Pfändungsschutz läuft bis zum Jahresende ab

Drei Millionen Haushalte in Deutschland gelten als überschuldet, doch die Zahl der tatsächlich betroffenen Menschen ist noch weit größer. »Überschuldet« bedeutet, es besteht kaum Hoffnung darauf, die ausstehenden Kredite normal zu tilgen. Im Alltag bedeutet Überschuldung häufig die Pfändung des Einkommens und von Wertgegenständen durch einen Gerichtsvollzieher.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/210105.wer-ueberschuldet-ist-sollte-bis-zum-jahresende-ein-p-konto-beantragen.html

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