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Dämmung - Frist bis Ende dieses Jahres

Energieeinsparverordnung

Laut Energie-Einsparverordnung (EnEV) läuft die Frist zur Dämmung der begehbaren obersten Geschossdecke Ende dieses Jahres aus.

Alternativ zur obersten Geschossdecke können aber auch die Dachschrägen gedämmt werden. Die EnEV regelt bautechnische Standardanforderungen zum effizienten Betriebsenergieverbrauch von Gebäuden sowohl für Wohn- als auch für Bürogebäude. Grundsätzlich schreibt die EnEV die Dämmung der obersten Geschossdecke dann vor, wenn der Dachboden an beheizte Räume grenzt, aber nicht zu Wohnzwecken ausgebaut w...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/210625.daemmung-frist-bis-ende-dieses-jahres.html

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