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Regeln für Körperscanner

EU-Kommission verbietet Röntgenstrahlen

Brüssel (AFP/nd). Die EU-Kommission hat am Montag Regeln für den Einsatz so genannter Körperscanner an Flughäfen in der Europäischen Union festgelegt. Demnach ist es untersagt, von den Geräten angefertigte Aufnahmen zu speichern, aufzubewahren, zu kopieren oder zu drucken. Das Sicherheitspersonal, das die Aufnahmen analysiert, muss sich außerdem in einem abgetrennten Raum befinden und darf keinen ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/211081.regeln-fuer-koerperscanner.html

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