Regeln für Körperscanner

EU-Kommission verbietet Röntgenstrahlen

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Brüssel (AFP/nd). Die EU-Kommission hat am Montag Regeln für den Einsatz so genannter Körperscanner an Flughäfen in der Europäischen Union festgelegt. Demnach ist es untersagt, von den Geräten angefertigte Aufnahmen zu speichern, aufzubewahren, zu kopieren oder zu drucken. Das Sicherheitspersonal, das die Aufnahmen analysiert, muss sich außerdem in einem abgetrennten Raum befinden und darf keinen direkten Kontakt zu den Gescannten haben. Zudem haben Passagiere das Recht, eine Durchleuchtung bis auf die Haut durch Körperscanner abzulehnen und stattdessen alternative Kontrollmethoden zu verlangen.

Die Kommission versicherte, dass von den in »Sicherheitsscanner« umbenannten Geräten keine Gefahr für Leib oder Leben ausgehen dürfe. Sie entsprach damit einer Forderung des Europaparlaments von Anfang Juli, die vor allem in den USA übliche Verwendung von Röntgenstrahlen wegen ihrer möglicherweise krebserregenden Wirkung zu untersagen.

Die Europa-Abgeordneten hatten zugleich an die Regierungen der EU-Staaten appelliert, sich vor Ende April mit der entsprechenden Technologie auszurüsten. Zu diesem Zeitpunkt könnte das Verbot zur Mitnahme von Flüssigkeiten im Flug-Handgepäck aufgehoben werden. Mit den Scannern sollen mögliche Sprengsätze entdeckt und Anschläge verhindert werden.

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