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Gemeindeplan

Grundbesitzer haben nach einem aktuellen Urteil keine Handhabe gegen Gemeinden, die Bebauungspläne nicht umsetzen. Die Kommune muss sie nicht wegen möglicher Wertminderung entschädigen, geht aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hervor (Az. 1 BVR 2232/10). Im vorliegenden Fall fühlten sich Kläger in ihrem Grundrecht auf Eigentum verletzt, weil die Gemeinde über Jahre einen Bebauungs...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/211141.gemeindeplan.html

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