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Straßenreinigung schüttet Gehweg zu
Leserfrage zum Winterdienst
Ich führe auf dem Gehweg vor meinem Grundstück entsprechend der maßgebenden Straßenreinigungssatzung im Winterordnungsgemäß den Räum- und Streudienst durch. Im vergangenen Winter aber schüttete der von der Gemeinde für die Fahrbahn eingesetzte Winterdienst häufig den von mir beräumten und abgestumpften Gehweg wieder zu, so dass er unpassierbar wurde. Bin ich haftbar für einen Unfall, der auf dem in dieser Weise verschütteten Fußweg passiert? Cordula B., Altmittweida
In der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde (in der Fassung der Dritten Änderungssatzung vom 10. September 2002) ist eindeutig geregelt, wann zu räumen und zu streuen ist. Wenn diese Pflichten von den Anliegern eingehalten werden, aber durch Dritte eine Gefährdung durch Schnee und Eis wieder herbeigeführt wird, kann der Hauseigentümer nicht dafür haftbar gemacht werden. Verantwortlich ist dann de...
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