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Leiharbeiter müssen dazu gezählt werden

Sozialplan

Die Beschäftigung von Leiharbeitern kann nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dazu führen, dass Betriebe die kritische Größe für Sozialplanverhandlungen erreichen. Was passiert dann?

Bei der Ermittlung des Schwellenwertes von mehr als 20 Arbeitnehmern für Verhandlungen über einen Interessenausgleich bei Betriebsänderungen seien Leiharbeitnehmer mitzuzählen, urteilte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt am 18. Oktober 2011 (Az. 1 AZR 335/10). Das gelte für die Leiharbeiter, die länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt sind, aber keinen Arbeitsvertrag mit der Entleihfi...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/211151.leiharbeiter-muessen-dazu-gezaehlt-werden.html

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